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   LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 KR 62/11   

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https://dejure.org/2013,18738
LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 KR 62/11 (https://dejure.org/2013,18738)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30.04.2013 - L 6 KR 62/11 (https://dejure.org/2013,18738)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30. April 2013 - L 6 KR 62/11 (https://dejure.org/2013,18738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5, § 229 Abs 1 S 3 SGB 5, § 57 Abs 1 S 1 SGB 11, § 57 Abs 4 S 1 SGB 11, Art 3 Abs 1 GG
    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Versorgungsbezügen - Auszahlung einer Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung nach dem 60. Geburtstag - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 KR 62/11
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung auch Renten gehören, die aus einer vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung gezahlt werden (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2011 - Az.: B 12 KR 16/10 R, nach juris Rn. 17 mit weiteren Nachweisen).

    Erfolgte die Auszahlung einer in Form der Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung - wie hier - nach dem 60. Geburtstag des Arbeitnehmers, kann davon ausgegangen werden, dass die Versicherung der Altersversorgung diente (vgl. BSG, Urteile vom 30. März 2011 - Az.: B 12 KR 16/10 R und vom 12. Dezember 2007 - Az.: B 12 KR 6/06 R, jeweils nach juris; Senatsurteil vom 8. November 2011 - Az.: L 6 KR 1167/06).

    Es entspricht der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 30. März 2011 - Az.: B 12 KR 16/10 R, nach juris), dass Renten, an ihre Stelle getretene nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen bzw. (seit dem 1.1.2004) auch vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbarte nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die aus einer ursprünglich vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung erbracht werden, auch dann zu den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zählen, wenn sie ganz oder zum Teil auf Leistungen des Arbeitnehmers bzw. des Versicherten selbst beruhen, solange der Arbeitgeber die Direktversicherung als Versicherungsnehmer fortführt.

  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 KR 62/11
    Die Neuregelung der Beitragspflicht auf einmalige Kapitalleistungen ab 1. Januar 2004 verstößt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 7. April 2008 - Az.: 1 BvR 1924/07, nach juris) nicht gegen den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz, da sie ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis erst mit Wirkung für die Zukunft gestaltet und die Betroffenen nicht in den Fortbestand der Rechtslage, welche die nicht wiederkehrenden Leistungen gegenüber anderen Versorgungsbezügen privilegierte, uneingeschränkt vertrauen dürften.
  • BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 KR 62/11
    Erfolgte die Auszahlung einer in Form der Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung - wie hier - nach dem 60. Geburtstag des Arbeitnehmers, kann davon ausgegangen werden, dass die Versicherung der Altersversorgung diente (vgl. BSG, Urteile vom 30. März 2011 - Az.: B 12 KR 16/10 R und vom 12. Dezember 2007 - Az.: B 12 KR 6/06 R, jeweils nach juris; Senatsurteil vom 8. November 2011 - Az.: L 6 KR 1167/06).
  • BSG, 13.09.2006 - B 12 KR 5/06 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 KR 62/11
    Auch im Übrigen ist ein Verfassungsverstoß nicht erkennbar (vgl. BSG, Urteil vom 13. September 2006 - Az.: B 12 KR 5/06 R, nach juris; Senatsurteil vom 24. Juli 2012 - L 6 KR 715/08).
  • LSG Thüringen, 24.07.2012 - L 6 KR 715/08

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 KR 62/11
    Auch im Übrigen ist ein Verfassungsverstoß nicht erkennbar (vgl. BSG, Urteil vom 13. September 2006 - Az.: B 12 KR 5/06 R, nach juris; Senatsurteil vom 24. Juli 2012 - L 6 KR 715/08).
  • LSG Thüringen, 08.11.2011 - L 6 KR 1167/06

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 KR 62/11
    Erfolgte die Auszahlung einer in Form der Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung - wie hier - nach dem 60. Geburtstag des Arbeitnehmers, kann davon ausgegangen werden, dass die Versicherung der Altersversorgung diente (vgl. BSG, Urteile vom 30. März 2011 - Az.: B 12 KR 16/10 R und vom 12. Dezember 2007 - Az.: B 12 KR 6/06 R, jeweils nach juris; Senatsurteil vom 8. November 2011 - Az.: L 6 KR 1167/06).
  • LSG Thüringen, 24.05.2016 - L 6 KR 365/15

    Berücksichtigung der Kapitalleistung aus einer Direktversicherung als Leistung

    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. Urteile vom 27. Mai 2014 - Az.: L 6 KR 862/13 und 30. April 2013 - Az.: L 6 KR 62/11).
  • LSG Thüringen, 27.05.2014 - L 6 KR 862/13

    Berücksichtigung der Kapitalauszahlungsbeträge aus einer sog. Direktversicherung

    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. Urteil vom 30. April 2013 - Az.: L 6 KR 62/11).
  • LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 926/13

    Gesetzliche Krankenversicherung: Versicherungspflicht von Beziehern einer

    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. Urteile 27. Mai 2014 - Az.: L 6 KR 862/13 und 30. April 2013 - Az.: L 6 KR 62/11).
  • LSG Thüringen, 27.05.2014 - L 6 P 410/13

    Berücksichtigung von Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung bei der

    Bei den Kapitalauszahlungsbeträgen aus den Lebensversicherungen an die Klägerin handelte es sich um Leistungen aus betrieblicher Altersvorsorge nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung auch Renten gehören, die aus einer vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung gezahlt werden (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2011- Az.: B 12 KR 16/10 R m.w.N., Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 2013 - Az.: L 6 KR 62/11, nach juris).
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